Wesentliche Einigung bei Jahrhundertprojekt Regional-Stadtbahn Linz
Das Land Oberösterreich und die Stadt Linz haben sich über die Finanzierung der Regional-Stadtbahn Linz, die im Kern den Mühlkreisbahnhof mit dem Hauptbahnhof verbinden soll, geeinigt. Im Gegenzug übernimmt das Land 23,7 Mio. Euro, 40 Prozent der Infrastruktur, für den ebenfalls geplanten O-Bus. Die 50%-ige Mitfinanzierung wird vom Bund getragen.
Urbane Mobilität in Etappen
Mit 108.000 Pendlerinnen und Pendlern ist Linz das zweitgrößte Einpendelzentrum unter den Landeshauptstädten. Fünf von zehn aller in Linz Berufstätigen haben ihren Hauptwohnsitz nicht in der Landeshauptstadt. Den mit Abstand größten Anteil der Pendlerinnen und Pendler stellen mit rund 40 Prozent Erwerbstätige aus dem Mühlviertel dar. Deshalb benötigt es eine leistungsstarke, zuverlässige Öffi-Anbindung, die die Pendelströme entlang der Hauptachsen Richtung Linz bestmöglich über öffentliche Verkehrsmittel abfedert. Die Regional-Stadtbahn Linz soll deshalb eine Entlastung des Regionalbusverkehrsnetzes bringen und Personen effizient von der Region in die Stadt und wieder retour befördern. Die Regional-Stadtbahn Linz wird zahlreiche zusätzliche Fahrgäste (über 40.000 Fahrgäste an Werktagen) ins Linzer Öffi-Netz bringen, gleichzeitig aber auch – gemeinsam mit dem geplanten O-Bus – den innerstädtischen Abschnitt der Straßenbahn entlasten und damit wieder leistungs- und aufnahmefähig machen.
Hierfür sind diese Etappen wesentlich:
Baustein 1: Zukünftige S-Bahn-Linie S6 – Verbindung Mühlkreisbahnhof mit dem Linzer Hauptbahnhof
Baustein 2: Zukünftig S7 – Regional-Stadtbahn-Ast in Richtung Universität/Science Park
Baustein 3: Von der Stadt ins Umland durch Erarbeitung des exakten Trassenverlaufs in Lage und Höhe
Kommende Meilensteine
Im Zusammenhang mit den voranschreitenden Planungen bedarf es auch politischer Maßnahmen, um das Projekt in Realisierung zu bringen. So soll der Antrag zur Mehrjahresverpflichtung im Jänner im Oö. Landtag eingebracht werden. Zudem bedarf es für den Bau der Regional-Stadtbahn Linz eines konkreten Finanzierungsübereinkommens im Sinne einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG mit dem Bund. Dafür werden nun die notwendigen Projektunterlagen zur Unterfertigung für alle relevanten Akteurinnen und Akteure auf- und vorbereitet.